In diesem Artikel werden die Richtlinien für die Einreise nach Tunesien für die folgenden Passagiergruppen beschrieben: Französische Erwachsene, französisch-tunesische Erwachsene, französische Kinder und französisch-tunesische Kinder. Wenn Sie Fragen zu den Richtlinien haben, sollten Sie die Website mit Reisehinweisen hier konsultieren.
Richtlinien für Passagiere mit französischer Staatsangehörigkeit
Erwachsene, deren Aufenthaltsdauer höchstens 3 Monate beträgt
Sie müssen einen gültigen Reisepass besitzen, der mindestens 3 Monate über Ihre Ankunft in Tunesien hinaus gültig ist. Beispiel: Wenn Sie am 2. Januar 2025 nach Tunesien einreisen, muss Ihr Reisepass mindestens bis zum 3. April 2025 gültig sein.
Ein Visum (jeder Art) ist nicht erforderlich, auch wenn Sie auf Geschäftsreise gehen.
Für eine organisierte Reise ist außerdem ein gültiger Reisepass erforderlich, der mindestens 3 Monate über Ihre Ankunft in Tunesien hinaus gültig ist, zusammen mit dem von der Agentur ausgestellten Reisebuch.
Erwachsene, deren Aufenthaltsdauer mehr als 3 Monate beträgt
Sie müssen ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Der Antrag ist an das tunesische Innenministerium zu richten.
Kinder, die mit beiden Eltern reisen
Das Kind und seine Eltern müssen jeweils einen gültigen Reisepass besitzen, der mindestens 3 Monate über ihre Ankunft in Tunesien hinaus gültig ist.
Kinder, die mit einem ihrer Elternteile reisen
Das Kind und seine Eltern (Vater oder Mutter) müssen jeweils einen gültigen Reisepass besitzen, der mindestens 3 Monate über ihre Einreise auf tunesisches Territorium hinaus gültig ist.
Es wird empfohlen, ein Dokument mitzunehmen, das Ihre Abstammung (verwandtschaftliche Beziehung zu den Eltern) nachweist: die Geburtsurkunde (Auszug aus der Urkunde mit Abstammung oder vollständige Kopie) oder das Familienstammbuch.
Kinder, die allein oder mit einer anderen Person reisen
Das Kind muss die folgenden Dokumente mit sich führen:
Gültiger Reisepass, der mindestens 3 Monate über seine Ankunft in Tunesien hinaus gültig ist.
Genehmigung zur Ausreise aus Frankreich.
Richtlinien für Passagiere mit französisch-tunesischer Staatsangehörigkeit
Erwachsene
Sie müssen die folgenden Dokumente vorlegen:
Gültiger tunesischer Reisepass bei der Einreise nach Tunesien und bei der Ausreise aus Tunesien.
Gültiger französischer Reisepass, der mindestens 3 Monate über Ihre Ankunft in Tunesien hinaus gültig ist, während der polizeilichen Formalitäten bei der Ausreise aus Frankreich und bei der Rückkehr nach Frankreich.
Kinder, die mit beiden Elternteilen reisen
Das Kind und seine Eltern müssen folgende Dokumente vorlegen:
Gültiger tunesischer Reisepass bei der Einreise nach Tunesien und bei der Ausreise aus Tunesien.
Gültiger Reisepass, der mindestens 3 Monate nach der Ankunft in Tunesien, während der polizeilichen Formalitäten bei der Ausreise aus Frankreich und bei der Rückkehr nach Frankreich gültig ist.
Kinder, die mit ihrer Mutter reisen
Die Mutter hat die tunesische Staatsangehörigkeit und der Vater ist Tunesier:
Das Kind und seine Mutter müssen folgende Dokumente vorlegen:
Gültiger tunesischer Reisepass bei der Einreise nach Tunesien und bei der Ausreise aus Tunesien.
Gültiger Reisepass, der mindestens 3 Monate nach der Ankunft in Tunesien, während der polizeilichen Formalitäten bei der Ausreise aus Frankreich sowie bei der Rückkehr nach Frankreich gültig ist.
Die Mutter hat die französische Staatsangehörigkeit und der Vater ist Tunesier:
Das Kind und seine Mutter müssen folgende Dokumente vorlegen:
Gültiger tunesischer Reisepass bei der Einreise nach Tunesien und bei der Ausreise aus Tunesien.
Gültiger Reisepass, der mindestens 3 Monate nach der Ankunft in Tunesien, während der polizeilichen Formalitäten bei der Ausreise aus Frankreich sowie bei der Rückkehr nach Frankreich gültig ist.
Es wird dringend empfohlen, dass die Mutter auch eine vom Vater ausgestellte Ausreisegenehmigung für das tunesische Staatsgebiet bei der Konsularbehörde in Frankreich hat. Wenn der Vater in Tunesien lebt, kann der Antrag vor Ort bei einer Gemeinde gestellt werden.
Kinder, die allein oder mit einer anderen Person reisen
Wenn das Kind mit einer anderen Person oder einem Familienmitglied (Bruder, Schwester, Großelternteil) reist, muss es die folgenden Dokumente vorlegen:
Gültiger tunesischer Reisepass bei der Ein- und Ausreise nach Tunesien.
Gültiger Reisepass, der mindestens 3 Monate nach Ihrer Ankunft in Tunesien, während der polizeilichen Formalitäten bei der Ausreise aus Frankreich sowie bei Ihrer Rückkehr nach Frankreich gültig ist.
Es wird dringend empfohlen, dass die Begleitperson des Kindes auch eine vom Vater ausgestellte Ausreisegenehmigung für das tunesische Staatsgebiet bei der Konsularbehörde in Frankreich hat. Wenn der Vater in Tunesien lebt, kann der Antrag vor Ort bei einer Gemeinde gestellt werden.
Richtlinien für andere europäische Passagiere
Alle anderen europäischen Passagiere müssen einen gültigen Reisepass vorlegen, der mindestens 3 Monate nach ihrer Ankunft in Tunesien gültig ist. Nationale Personalausweise werden nicht akzeptiert.